 |
| Mitgliederstimme |
Welche Mod soll gespielt werden? (siehe auch Thread)
Free Worlds 18.XX (USA-Server)
43% [10 Votes]
Der jetzige Mod weiter bis FW 2.0
26% [6 Votes]
Free Worlds 1.66 + Patch
9% [2 Votes]
Egal, ich spiel alles!
22% [5 Votes]
Votes: 23
Gestartet: 20/01/2010 00:42
Beendet: 25/01/2010 10:47
Umfragenarchiv
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |
| Spielregeln vom 18.10.08 |
24/7-GFW-Spielregeln
1.Serverregeln für alle Player
Serverregeln für alle Player
A. Spieler und Charaktere
- Jeder Player darf 5 Charaktere auf dem GFW Server besitzen.
- Multiaccounting (Das Arbeiten mit mehreren Freelancer Accounts) und Accountsharing ist nicht gestattet und wird geahndet.
- Der German Freelancer Server ist ein Roleplay-Server. Das heißt, das Rollen- und Charakterspiel ist wichtigster Wesenszug unseres Servers. Alle Player sollten deshalb bedenken dass jede getroffene Aussage in den verschiedenen Chatkanälen immer als RPG-Aussage gewertet wird. Aussagen, die nichts mit dem Spielgeschehen zu tun haben (OOC = Out of Character) sind grundsätzlich untersagt. Sie dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie in eckige Klammern [ ]gesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung bleibt Admins und Polices eine Verwarnung oder Bestrafung vorbehalten.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber nachdems da immer wieder Ärger gab, wurde es jetzt als Regel festgeschrieben.
- Anweisungen der Serverpolices und -admins ist ausnahmslos unverzüglich zu folgen. Policeentscheidungen sind immer verbindlich, endgültig und sofort bindend. Sollte jemand von einem Police ungerecht behandelt worden sein, steht es ihm frei sich an den hierfür zuständigen Admin zu wenden. Die Policeentscheidung bleibt trotzdem bis zu einer anderen Entscheidung des Admins bindend.
Eigentlich auch selbstverständlich. Nachdems aber immer wieder Diskussionsbedarf gibt...
- Jeder Charakter auf dem Server muss ein Tag tragen. Die Tags symbolisieren die Fraktionszugehörigkeit und werden durch die jeweiligen Fraktionsleader vergeben. Ungetaggte Charaktere werden umgehend gelöscht.
- Neue Charaktere auf dem Server tragen grundsätzlich den Tag [Civ] [b]Dieser Tag vereint das alte Zivilisten-Tag und die ehemaligen Free-Join Piraten auf sich. Die Nutzung anderer Tags ohne ausdrückliche Genehmigung des betreffenden Leaders ist strengstens untersagt.
Dieser Teil ist das Resultat der vor Kurzem grassierenden Diskussion ob es zu leicht ist Piraten zu erkennen, oder nicht. Diese Regel sollte das Problem beseitigen.
- Die Verwendung von Namen aus dem Star Wars Universum als solche wie beispielsweise Luke Skywalker, Han Solo, Leia Organa, Yoda und so weiter sind untersagt. Verfälschte und nicht als unmittelbar dem Star Wars Universum zuordenbare Namen sind hingegen erlaubt. Charaktere, die gegen diese Regel verstoßen werden ohne Rücksprache gelöscht.
- Die Homepage Regeln sind zusätzlich zu beachten. Verstöße gegen die Homepage Regeln können auch mit Strafen auf dem Server geahndet werden.
- Beim Erstellen des eigentlichen Namens für euren Charakter sind die Sonderzeichen ' # ^ und ° nicht erlaubt!
- Jeder Player darf maximal einer Fraktion zugehörig sein. Hiervon unberührt bliebt die Mitgliedschaft in verschiedenen Subfraktionen einer Hauptfraktion. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion schließt die Zugehörigkeit zur Free-Join Fraktion der Zivilisten aus.
Das dürfte wohl der größte Streitpunkt sein. "Sag, wie hälst du's mit der 1-Frak-Regel" war ja schon lange die Gretchenfrage hier. Ursprünglich wollte ich sie nicht mit rein nehmen, wurde aber in mehreren Diskussionen mit Playern von diesen umgestimmt. Große Diskussionen bringen an der Ecke nichts mehr, diese Regel bleibt erhalten. Punkt -> .
B. Fraktionen
- Die Schiffsregeln der Fraktionen sind zu beachten. Charaktere, die Schiffe fliegen, die nicht auf der Schiffsliste ihrer jeweiligen Fraktion stehen werden ohne weitere Warnung gelöscht. Es steht auch zu beachten, dass einige Schiffe nur nach Erlaubnis der jeweiligen Fraktionsleader benutzt werden dürfen. Bitte erkundigt euch bei eurem Leader bevor ihr ein neues Schiff kauft. Die Fraktionsleader dürfen im Zweifelsfall die Admins bitten inkorrekte Charaktere innerhalb ihrer Fraktion zu löschen.
- Die Gründung von Fraktionen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Sollte eine Fraktionsgründung beabsichtigt sein, kontaktiert bitte den Admin via PN. Er erklärt euch dann alles weitere.
Die Kriterien haben sich nicht geändert, bleibt alles wie gehabt.
Dieser Punkt bezieht sich vorläufig nur auf TE!
- Nur Fraktionen können und dürfen serverwirksame Events, also Events durch die ein Effekt ausgelöst wird wie Landeunternehmen, Plünderungen etc., ankündigen. Im Grunde dürften das die Events sein, die unter den „Eventregeln“ erklärt wurden. Üblicherweise hat das Recht zum Ankündigen eines solchen Events der jeweilige Fraktionsleader bzw. sein Stellvertreter. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit eines jeden Spielers nicht wirksame Events, wie Rennen oder ähnliches durchzuführen.
- Serverwirksame Events gegen eine andere Fraktion sind nur möglich, so weit vorher im dafür vorgesehenen Bereich im Forum formal eine Kriegserklärung eingereicht wurde. Dies gilt grundsätzlich für alle Fraktionen, es sei denn die Sonderregeln für die einzelnen Fraktionen sagen etwas anderes.
- Jede Fraktion wählt sich einen Planeten oder eine Station als Hauptquartier bzw. Heimatbasis. Diese Basis kann nicht angegriffen werden, es sei denn es ist die letzte Station, die eine Fraktion noch besitzt. In jedem Fall werden für die Eroberung einer Heimatbasis immer die doppelte Anzahl an normalen Truppen bei der Landung benötigt, da der Wiederstand sehr verbissen ist werden doppelt so viele Truppen auf der Seite des Angreifers verbraucht. Eine Fraktion ohne Heimatbasis wird ausdrücklich nicht mehr, wie früher, liquidiert, sondern verliert lediglich das Anrecht auf alle Caps größer als Korvetten, sowie das Anrecht auf schwere und sehr schwere Jäger, sowie Bomber bis sie sich eine neue Heimatbasis erobert oder gekauft hat oder sonstwie in deren Besitz gelangt ist. Das Hauptquartier einer Fraktion kann verlegt werden. Hierzu ist eine Vorlaufzeit von einer Woche vonnöten, also das Hauptquartier wird eine Woche nach Ankündigung der Verlegung auch tatsächlich verlegt. Es kann aber nur einmal alle zwei Wochen umgestellt werden. Vorraussetzung ist, dass die Basis auf welche das HQ verlegt werden soll jener Fraktion gehört und kein Event gegen diese Station angekündigt ist, oder laufende Landungsoperationen auf dieser Basis stattfinden.
Generell gilt, dass eine Basis, auf die ein aktives TE oder Event angesetzt wurde, egal wem sie gehört (Auch Handelshäuser oder Piraten), nicht aufgegeben, abgegeben oder verkauft werden dürfen.
C. Handelshäuser
- Handelshäuser an sich stellen keine Fraktionen dar, sondern sind eine Organisationsform, die hauptsächlich Handel als Hauptthema behandelt. Handelshäuser dürfen jederzeit frei gegründet werden, soweit sich mindestens zwei Mitglieder einfinden. Der Gründung müssen sowohl Serveradministrator als auch die Leader der Fraktionen zustimmen. Lehnt eines von beiden Gremien ab, ist die Gründung gescheitert. Die Entscheidung soll begründet werden.
Handelshäuser dürfen Frachtschiffe sowohl aus der zivilen Liste, als auch aus der Spezialliste für Handelshäuser benutzen. Zum Selbstschutz dürfen sie in begrenztem Umfang Jäger von der zivilen Liste vergeben. Jedes Handelshaus muss einen Planeten oder eine Station als Hauptsitz wählen (Der Hauptsitz muss dem Handelshaus nicht gehören, Sitz kann z. B. Auch Coruscant sein).. Die Organisation fällt dann unter die Jurisdiktion jener Fraktion, die den Planeten oder die Station hält, es sei denn das HQ ist neutral oder gehört dem Handelshaus selbst. Der Hauptsitz kann nur einmal pro Monat geändert werden.
Handelshäuser dürfen weder serverwirksame Events (ehemals TEs, heute mehr, siehe auch neue Regeln) ankündigen, noch an solchen teilnehmen, es sei denn sie selbst sind Ziel eines solchen Events. Die Teilnahme an Events ohne Wirkung auf das Servergeschehen (Wie Rennen) bleibt unbenommen.
Handelshäuser dürfen eigene Stationen oder gar ganze Planeten besitzen. Da eine Eroberung nicht möglich ist, steht lediglich ein käuflicher Erwerb oder Schenkung zur Disposition. Ein Handelshaus darf maximal drei Stationen oder Planeten besitzen. Eine eigene Basis ist aber nicht Vorrausetzung für eine Gründung.
Handelshäuser sind immer auf Aktienbasis aufgebaut. Zu Anfang ist der Bestand eines Handelshauses 100.000 Aktien, zu 100% im Besitz des Gründers. Der Handel mit den Aktien an Börsen oder einfach so, und deren Weitergabe ist erlaubt.
Diplomatisch gelten Handelshäuser als selbständig, es bleibt allerdings den einzelnen Fraktionen unbenommen Landeverbote zu erteilen. Handelshäuser dürfen keine militärischen Pakte oder Bündnisse jedweder Art schließen, sondern lediglich Handels- oder Kooperationsverträge jeder Art. Ein militärischer Charakter jener wird ausdrücklich nicht erlaubt.
Da Handelshäuser keine Fraktionen sind, gilt die 1-Fraktions-Regel und die nicht.
Handelshäuser kommen nicht in Genuss von Fraktionsvergünstigungen wie der Angriffssperre auf den Heimatplaneten einer Fraktion und ähnliches.
Handelshäuser sind jetzt natürlich was ganz was neues. Hier drin soll die Möglichkeit eröffnet werden, Organisationen mit dem Schwerpunkt "Handel" zu öffnen. Es sollen auch die Fraktionen von ihren bisherigen Tradesparten entkoppelt werden. Zusammen mit der 1-Frak-Regel soll aber auch verhindert werden, dass zivile Charaktere benutzt werden um an Andockregeln vorbei traden zu lassen. Den Handelshäusern kann natürlich auch verboten werden an den Basen einer Fraktion zu docken. Das sollte das Leben von Handelsstörern etwas erleichtern.
D. Piratenclans
- Piratenclans sind selbständige, lose organisierte Vereinigungen von Piraten. Zur Gründung eines Piratenclans werden mindestens zwei Personen benötigt. Die Gründung erfolgt durch Gründungsantrag an den Serveradministrator, eine Zustimmung der Leader ist nicht nötig. Der Gründungsantrag sollte allermindestens den gewünschten Tag und die Gründungsmitglieder enthalten. Anders als Handelshäuser und Fraktionen brauchen Piratenclans ihre Mitglieder nicht offen zu legen, es ist erlaubt Mitglied in einem Piratenclan zu sein neben der Mitgliedschaft in einer Fraktion ODER einem Handelshaus. Einzige Bedingung ist, dass sowohl Leader als auch Co-Leader eines Clans als Kontaktpersonen keiner Fraktion und keinem Handelshaus angehören. Piratenclans haben generell Zugriff auf die Liste der zivilen Schiffe und der Schiffe der Piraten, allerdings ist es ihnen nicht gestattet Frachter mit mehr als 200 Frachtraumeinheiten zu besitzen. Jedem Clan steht ein leichtes Cap als Mutterschiff zu (Corellianische Corvette, Corellianisches Kanonenboot, Marauder Corvette, Y-Head Corvette). Ihrer Natur nach profitgierig und nicht gewillt zu teilen verhalten sich Piraten stets unpolitisch, das heißt sie sind per Definition immer feindlich zu jeder Fraktion und jedem Handelshaus gestellt. Auch eine Kooperation mit anderen Piratenclans sollte nur in Ausnahmefällen (besonders fette Beute) vorkommen. Es ist Piraten zwar gestattet Basen zu bestizen, nicht aber Planeten. Die Teilnahme an TEs ist ihnen versagt.
E. Docken und Dockkilling
- Vom Grundsatz her darf nur an Basen einer Fraktion angedockt werden, die der Fraktion der man selbst angehört mindestens neutral gegenübersteht. Oder anders herum: Es darf nicht an Basen gedockt werden, die Fraktionen gehören die mit eurer Fraktion verfeindet sind. Einzige Ausnahme: Ihr wollt auf jener Basis ein Schiff kaufen, das es nur dort zu kaufen gibt und das eindeutig in der Schiffsliste eurer Fraktion zugeordnet ist. Selbstverständlich hat jede Fraktion da Recht, anderen Spielern und Fraktionen den Zugang zu deren Basen zu verbieten, auch wenn keine Kriegserklärung erfolgt ist. Diese Verbote sind serverrechtlich wirksam, wenn ihre Einhaltung also vom Serverteam mit kontrolliert werden sollen, müsst ihr sie per PN dem Admin mitteilen.
- Für Stationen, die eindeutig erkennbar militärische Basen sind besteht grundsätzlich allgeimen kein Dockrecht, außer ihr gehört der Fraktion an, die es besitzt oder habt deren ausdrückliche Erlaubnis. Konkret sind damit „Schiffsbasen“, also z. B. Dockbare Mon Calamari Kreuzer und Sternzerstörer, sowie Golan-Kampfstationen.
- Dockkilling, also das Beschießen eines Charakters während der Abdocksequenz ist der mit Abstand älteste Streitapfel aller Freelancer-Communitites. Auf unserem Server wird das wie folgt geregelt:
Kein Dockkilling liegt vor:
- Sobald sich der abdockende Spieler in irgendeiner Weise agiert die erkennen lässt, dass er die Kontrolle über sein Schiff hat, z. B. Drehen, Wenden, Waffenbenutztung, Strafen, Nachbrenner zünden, Reiseantrieb starten, etc.
- Er länger als 10 Sekunden um Raum schwebt.
Das „borsteln“, also beschießen eines abdockenden Players mit Reiseflugunterbrechern zählt nicht als Dockkilling.
Sprungbojen und Sprunglöcher sind keine Andockpunkte im Sinne der oben genannten Regelung. Hier darf geschossen werden sobald ein Schiff erscheint. Es sei denn natürlich die Eventregeln besagen etwas Anderes für ein konkretes Event.
F. Aus- und umloggen
- Es ist untersagt sich im freien Raum aus dem laufenden Spiel auszuloggen. Ein Logoff vom Server darf erst erfolgen, wenn der Charakter an einer zulässigen Station gedockt ist. Zulssig heißt, dass man dort auch docken darf. Das ist schon allein technischer Sicht sinnvoll, da es sonst bei Servercrashes zu Datenverlusten kommen kann (für die wir nicht haften und die wir auch nicht beheben werden oder Werte ersetzen werden). Es fördert aber auch das RPG.
Früher nur guter Ton, jetzt Regel...
- Das Ausloggen mit F1 für den Fall dass man angegriffen wird ist natürlich auch strengstens untersagt. Sowas macht aber eh keiner, oder? Wäre ja feige...
- Wer während eines Kampfes den PC verlassen muss, also „afk geht“, muss den Kampf verlassen und gilt als ausgeschieden im Sinne der unten stehenden Kampfregeln. Dabei ist es egal ob man sich per Reiseflug zurückzieht, andockt oder sich abschießen lässt.
G. Kampfregeln
- Wenn man in einem Kampf stirbt oder den Kampf aus irgendwelchen Gründen nicht fortsetzt oder das Kampfgebiet (= Sensorreichweite) verlässt gilt man als ausgeschieden. Hierzu zählen auch technische Probleme wie Disconnects oder Systemabstürze. Wer während eines Gefechtes die Reiseflugtriebwerke (Cruise) aktiviert gilt als geflohen.
Man darf sich an diesem Kampf nicht mehr beteiligen bis er beendet ist.
Wenn der Kampf direkt vor der Station oder im Umkreis von 8 km um die Station herum stattfindet, an der man gedockt ist, darf man nicht abdocken.
- Es ist ausgeschiedenen Spielern aber auf jeden Fall verboten sich der laufenden Schlacht auf eine Entfernung von 8k zu nähern.
Es ist aber erlaubt, sich auszuloggen oder auf einen anderen Charakter zu wechseln um z.B. zu handeln.
- Auch mit diesem neuen Charakter gilt das Annäherungsverbot auf 8k!
Der Kampf gilt als beendet, wenn sämtliche Piloten und oder Schiffe einer der kämpfenden Fraktionen geflüchtet oder vernichtet sind.
H. Großkampfschiffe (Auch Caps genannt)
Die Verteilung der Großkampfschiffe (Auch „Caps“ genannt) wird in der Schiffsliste geregelt. Hiervon unbeachtet gilt grundsätzlich: Es dürfen niemals mehr als 1 Schlachtschiff, 1 Kreuzer, 1 Fregatte und 2 Korvetten pro Seite auf dem Spielfeld (= Server) befinden. Wohlgemerkt, dies gilt pro SEITE, nicht pro Fraktion (wie früher).
Was ist eine „Seite“? Vereinfacht erklärt: Fraktionen die zusammen kämpfen. Also zum Beispiel: Die Naboo und die Black Sun kämpfen zusammen gegen eine Gruppe von Rebellen, dann gilt der oben genannte Schiffspool für Black Sun und Naboo gemeinsam. Die Rebellen haben den selben Pool. Alles klar? ^^
Das soll "Übercappung" verhindern, also sprich dass durch kluge Bündnispolitik erreicht wird, dass eine absolute Capübermacht von 2:1 oder noch höher erzielt wird. Das ist nämlich schlecht für die Serverperformance und natürlich die Balance. Eine Allianz lohnt sich trotzdem noch, sie erhöht die Wahrscheinlichkeit dass man das Limit auch ausschöpfen kann. Was ein Schlachtschiff usw. ist steht dann in der neuen Schiffsliste.
Unterhaltskosten:
Um den enormen Aufwand an Personal, Verpflegung, Wartung und Material zu repräsentieren, den der Unterhalt eines Großkampfschiffs kostet, müssen für den Besitz von Großkampfschiffen Unterhaltskosten von deren Besitzer gezahlt werden. Unterhaltskosten müssen wöchtentlich an den Server entrichtet werden. Die Termine werden gesondert unter "News und Infos" bekannt gegeben. Zu entrichten sind (jeweils pro Schiff) folgende Summen:
Schlachtschiff (= Schweres Cap) 50% der Anschaffungskosten
Kreuzer (=VSD, VSD2, MC80b, MC80a): 50% der Anschaffungskosten
Fregatte (sonst. mittlere Caps): 40% der Anschaffungskosten
Fregatten, Korvetten (leichte Caps): 30% der Anschaffungskosten
Die Zahlungen müssen seitens der Fraktion entrichtet werden, die das Cap besitzt, nicht zwingend seitens des entsprechenden Schiffs. Falls eine Rate für den Unterhalt nicht beglichen wird, darf das entsprechende Cap nicht weiter benutzt werden. Erschwerend behält sich die Administration auch das Recht heraus, nicht unterhaltene Caps zu löschen.
I. Schlussbemerkung
Diese Regel gilt natürlich nicht, wenn die Eventregeln konkret für ein Event etwas anderes sagen. Die Administration behält sich vor, die Regeln jederzeit zu ändern, bzw. im Zweifelsfall in dem Sinne auszulegen, in dem sie gedacht waren.
zum Seitenanfang
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |
| Login |
Noch kein Mitglied? Klicke hier um dich zu registrieren.
Passwort vergessen? Fordere Hier ein neues an
|
|
|
 |
 |
 |
 |
| Benutzer Online |
Gäste Online: 1
Keine Mitglieder Online
Registrierte Mitglieder: 722
Neustes Mitglied: Rail Galen
|
|
|
 |
 |
 |
|